Bilanz Ebersberg Grafing Kirchseeon
Sind Sie buchführungs- und bilanzierungspflichtig?
Kaufleute die im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind (wie z. B. OHG, KG, GmbH, AG) sind gemäß § 140 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (sog. doppelte Buchführung). Für Einzelkaufleute besteht eine Ausnahme, wenn deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet, sind diese von der Buchführungspflicht befreit. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss eine Bilanz erstellen. Wir erstellen für Sie die Bilanz, sowohl steuerlich als auch handelsrechtlich und übermitteln diese in elektronischer Form (sog. E-Bilanz) an das Finanzamt.
Wenn Sie Fragen zur Bilanzierung haben, können Sie gerne mit uns einen Gesprächstermin vereinbaren.