Aktuelles
An dieser Stelle werden Sie immer zuverlässig informiert über die neuesten Entwicklungen zu allen aktuellen Themen aus dem Steuerrecht und angrenzenden Gebieten. Eine Haftung zu Inhalt und Vollständigkeit der Beiträge ist aber ausgeschlossen.
Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit
Bestimmte Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2009 neu eingestellte Mitarbeiter sofort - bei ihrer Aufnahme - der Sozialversicherung melden. Damit soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliegt, ist dies ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit.
Betroffen sind u. a. folgende Wirtschaftsbereiche: Gaststätten und Beherbergung, Bau, Personenbeförderung, Transport und Logistikgewerbe, Spedition, Auf- und Abbau von Messen, Schausteller, Forstwirtschaft und (neu aufgenommen) die Fleischereiwirtschaft.
Nach Auffassung der Sozialversicherungsträger genügt eine Meldung am nächsten Werktag der gesetzlichen Anforderung nicht! Die Verpflichtung zur Sofortmeldung besteht auch für den Fall, dass die Beschäftigung außerhalb der Öffnungszeiten des Steuerberaterbüros erfolgt. Der Gesetzeswortlaut sei eindeutig - es sei gerade nicht vorgesehen, dass eine Meldung erst an dem der Beschäftigungsaufnahme folgenden Werktag erfolgt.
Eine Sofortmeldung kann rund um die Uhr im Internet unter http://www.itsg.de und dort unter "sv.net" gemacht werden. Diese Meldung ersetzt aber nicht das bestehende Meldeverfahren.
Grundsätzlich ist auch auf die Pflicht, Personaldokumente (Personalausweis, Pass) mitzuführen und vorzulegen, schriftlich hinzuweisen. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt. Die Verletzung der Pflichten wird mit einem Ordnungsgeld für Arbeitgeber bis zu 1.000 und für Arbeitnehmer bis zu 5.000 geahndet.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 08092 82980