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Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2010
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2010 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Die Regelsätze betragen nun:
- 317 für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 364 für Kinder von 6 - 11 Jahren,
- 426 für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 488 für Kinder ab 18 Jahren
und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
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