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Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2009
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Anpassung zum 1.1.2009 war erforderlich, weil sich ab 2009 die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern.
Die Regelsätze betragen nun:
- 281 für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 322 für Kinder von 6 - 11 Jahren,
- 377 für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 432 für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
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